German Dental FHIR Profiles (R4)
0.41.6 - trial-use
Germany
German Dental FHIR Profiles (R4) - Local Development build (v0.41.6) built by the FHIR (HL7® FHIR® Standard) Build Tools. See the Directory of published versions
Verlangensleistungen sind zahnärztliche Leistungen, die ohne medizinische Indikation auf ausdrückliches Verlangen des Patienten erbracht werden. Die Abgrenzung ist sowohl gebührenrechtlich ( 1 Abs. 2 Satz 2 GOZ) als auch steuerrechtlich ( 1 Abs. 2 Satz 2 GOZ) als auch steuerrechtlich (
| Kriterium | Heilbehandlung | Verlangensleistung |
|---|---|---|
| Medizinische Indikation | ja | nein |
| § 4 Nr. 14a UStG anwendbar | ja → USt-frei | nein → USt-pflichtig 19 % |
| Schriftlicher Nachweis | Vereinbarung nach § 2 Abs. 1 und 2 bei abweichender Gebührenhöhe | Heil- und Kostenplan nach § 2 Abs. 3 |
| Faktor frei verhandelbar | nein (Schwellenwert 2,3 / 1,8) | ja |
| Zeitpunkt | vor der Leistung | Heil- und Kostenplan vor der Leistung |
VerlangensleistungExt ist eine Extension auf ChargeItem, eingebunden in GozChargeItemDE.
Struktur:
extension[verlangensleistung].valueBoolean — true markiert die Leistung als Verlangensleistungextension[verlangensleistungBeleg].valueReference — erforderlicher Verweis auf
eine DocumentReference für den schriftlichen Heil- und KostenplanBeispiel siehe ExampleGozChargeItemVerlangens (Bleaching, Faktor 2,3, mit Beleg).
Da Verlangensleistungen keine Heilbehandlungen im Sinne § 4 Nr. 14a UStG sind, unterliegen sie
dem USt-Regelsatz von 19 %. Die konkrete Tax-Pattern-Anwendung (TaxCategoryExt=S, kein
TaxExemptionReason) erfolgt über die in ChargeItemPraxisDe geerbten praxis-de
Tax-Extensions.
Bei korrekter Modellierung ergibt sich für eine Verlangensleistung:
ChargeItem (GozChargeItemDE)
├── extension[verlangensleistung].verlangensleistung = true
├── extension[steigerungsfaktor].faktor = <frei vereinbart>
├── extension[ext-tax-category] = tax-category-de#S
│ (kein extension[ext-tax-exemption-reason])
└── priceOverride = <brutto inkl. 19 % USt>
Die Einordnung einer GOZ-Leistung als Heilbehandlung oder Verlangensleistung obliegt im Einzelfall dem behandelnden Zahnarzt. Folgende Anhaltspunkte (nicht abschließend):
Typische Beispiele (informativ, nicht abschließend) sind in TypischeVerlangensleistungenVS katalogisiert.
§ 2 Abs. 3 GOZ ist ein eigener Schriftformpfad. Der Heil- und Kostenplan muss
vor der Leistung erstellt werden und die einzelnen Leistungen und Vergütungen,
die Einordnung als Verlangensleistung sowie den möglichen Erstattungsausschluss
enthalten. verlangensleistungBeleg verknüpft diesen Nachweis strukturiert.
TypischeVerlangensleistungenVS — informativer Beispielkatalog